HERZLICHEN DANK IM VORAUS!
Ihre Spenden sind steuerlich bis zu 20 % abzugsberechtigt.
Im Kanton Freiburg können Steuerpflichtige ihre an wohltätige Institutionen getätigten Spenden bis zu einer Höhe von maximal 20 % des Nettoeinkommens abziehen, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF betragen.